Warum sie in der Inhaltsversicherung für Ihr Gewerbe auf die richtige Versicherungssumme setzen sollten

12. Dezember 2022 von P. Merker

Mit einer gewerblichen Inhaltsversicherung versichern Sie Ihr Unternehmen oder Ihr Gewerbe gegen sogenannte Sachschäden am Maschinenpark und der technischen bzw. kaufmännischen Betriebseinrichtung – also zum Beispiel nach Brandkatastrophen.

Das Ziel Ihrer Inhaltsversicherung ist, dass Ihr Unternehmen nach einem Schaden so schnell wie möglich genau dort wieder steht, wo es ohne den Schaden gestanden hätte.

Dafür brauchen Sie zwingend die Versicherungswerte. D. h. Sie müssen wissen, was Ihr Maschinenpark, Ihre Anlagen und Betriebseinrichtungen kosten, und zwar „tutti kompletti“ und in neu, sozusagen. Denn Sie müssen nicht nur neue Maschinen und Anlagen kaufen, sondern diese müssen geliefert, montiert und in Betrieb genommen werden. Was – wie Sie wissen – erhebliches Geld kosten kann.

Nur selten werden diese Versicherungswerte mit den Werten in Ihren Büchern übereinstimmen. Konkret haben wir in unserer langjährigen Bewertungspraxis deutlich mehr Unternehmen mit falschen Versicherungssummen als mit richtigen erlebt. Viel tragischer jedoch waren die Fälle von Unterversicherung, die wir als Sachverständige im konkreten Schadensfall erlebt haben und die leider oft in der Insolvenz enden.

Die richtige Inhaltsversicherung und die richtige Versicherungssumme sind daher elementarer Bestandteil des Risikomanagements im Unternehmen.

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Wie entstehen falsche Versicherungssummen?

Schon das ganz übliche, gewöhnliche Tagesgeschäft führt dazu, dass die Versicherungssumme sich ständig ändert und vor allem sich immer weiter von den Werten der Anlagenbuchhaltung entfernt. Je dynamischer Sie unterwegs sind und investieren, desto schneller haben Sie dieses Problem.

Es gibt eine Vielzahl an Geschäftsvorfällen, die dazu führen, dass Ihre Versicherungssumme mit nicht (mehr) den richtigen Versicherungswerten  angesetzt ist. Wir geben Ihnen ein paar Beispiele:

  • Wie bereits erwähnt, werden zum Beispiel die Kosten für Fracht und Montage häufig vergessen zu bewerten, da diese gern als Reparaturen „weggebucht“ werden.
  • Oft gehen Unternehmen von ihren Anschaffungskosten aus. Überlegen Sie sich jedoch folgendes: Sie kaufen eine sehr günstige Maschine bei einer Versteigerung. Wie wahrscheinlich ist es, dass Sie innerhalb kürzester Zeit nach einem Schaden eine Maschine dieses Typs zu dem gleichen sensationellen Preis wieder kriegen?
  • Eine große Fehlerquelle liegt auch in der Frage: Was ist Gebäude, was ist Einrichtung? Denn das eine ist ein Fall für die Gebäudeversicherung, das andere für die Inhaltsversicherung. Die Abgrenzung ist oft nicht einleuchtend. Prominentes Beispiel: Ein Personenfahrstuhl gehört zum Gebäude, ein Lastenfahrstuhl ist eine Maschine…

Praxistipp: Wir können Ihnen auch Gutachten für Gebäude und Einrichtungen „aus einer Hand“ erstellen, und zwar gemeinsam mit unserem Partner, dem auf Betriebsgebäude spezialisierten Immobiliensachverständigen Wagner & Partner.

Weitere Fehlerquellen sind Leasingmaschinen, der eigene Fuhrpark, Verkabelungen, Kleinteile usw. usf.

Wir haben Ihnen hier eine Checkliste erstellt, die Ihnen hilft, das Risiko für Ihre Versicherungswerte abzuschätzen.

Hier geht’s zur Checkliste „Versicherungssummen in der Inhaltsversicherung“


Was bedeutet Unterversicherung und was sind die Risiken?

Im Schadensfall wird die Versicherungssumme überprüft. Ist diese zu niedrig, leistet der Versicherer nur anteilig Entschädigung, und zwar entsprechend des Prozentsatzes der Unterversicherung. Ist Ihre Versicherungssumme zu niedrig, kann Sie das mithin viel Geld kosten.

Ich erläutere an einem Beispiel, wie sich eine solche Unterversicherung in der Inhaltsversicherung im Schadensfall auswirkt:

Nehmen wir an, Ihre Versicherungssumme wurde mit 10 Mio. EUR angesetzt. Ihre Maschinen, Anlagen und Einrichtungen haben aber einen Neuwert von 12,5 Mio. EUR. Das bedeutet, dass Sie 12,5 Mio. EUR aufwenden müssten, um alle Maschinen, Anlagen und Einrichtungen genauso betriebsbereit wieder aufzustellen. In diesem Fall spricht man von einer Unterversicherung von 20% (2,5 Mio. EUR / 12,5 Mio. EUR). Oder anders ausgedrückt: Sie sind nur zu 80% versichert, egal wie hoch der Schaden ausfällt. Und das hat folgende Konsequenzen:

Im Falle eines Sachschadens erstattet Ihnen Ihre Versicherung nur 80% Ihres Schadens. Wenn also nach einem Maschinenbrand ein Schaden in Höhe von 1 Mio. EUR vorliegt, so bekommen Sie lediglich 800.000 EUR von Ihrer Versicherung ersetzt. Den Rest in Höhe von 200.000 EUR müssen Sie selber tragen. Sie können sich leicht überlegen, dass bestimmte Schäden in einem solchen Fall zu massiven Liquiditätsproblemen bis hin zur Existenzgefährdung führen können.

Wie wirkt sich Überversicherung aus?

Überversicherungen können zum Beispiel entstehen, wenn beim Abgang einer Maschine der ursprüngliche Anschaffungswert aus der Versicherungssumme entfernt wird – anstatt des aktuellen Neuwertes einer ähnlichen Maschine oder des hochindizierten Wertes. Geschieht dies öfter, wird peu à peu die Versicherungssumme immer höher.

Da sich Ihre Prämien aber nach der Versicherungssumme bemessen, zahlen Sie in diesem Fall systematisch zu hohe Versicherungsbeiträge.

Im Schadensfall ersetzt Ihnen die Versicherung aber maximal den festgestellten Schaden, unabhängig von Ihren hohen Versicherungsbeiträgen.

Praxistipp: Gerade in Zeiten steigender Versicherungsprämien bei der Sach- und Inhaltsversicherung sind jedoch zu hohe Versicherungsprämien ein absolut überflüssiger und vermeidbarer Kostenfaktor.


Löst ein Unterversicherungsverzicht das Problem?

Oft wird argumentiert, dass der Versicherungsvertrag einen sogenannten „Unterversicherungsverzicht“ enthält und somit das eben geschilderte Risiko ausgehebelt wurde. Aber auch hier heißt es, genau hinzusehen.

Gesetzliche Grundlage des Unterversicherungsverzichts ist der §75 VVG.

Mit diesem Unterversicherungsverzicht erstattet der Versicherer auch im Falle einer Unterversicherung den entstandenen Schaden – maximal in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme.

Um einen solchen Verzicht vereinbaren zu können, müssen bestimmte Kriterien bei Vertragsabschluss erfüllt sein, wie z.B. besondere Verfahren bei der Ermittlung des Versicherungswertes oder auch pauschalierte Ermittlungen. Außerdem deckeln die Versicherer den Unterversicherungsverzicht immer in der Höhe. Das heißt, der Unterversicherungsverzicht gilt dann nur bis zu bestimmten Schadenhöhen, meistens EUR 500.000 EUR bis maximal 3 Millionen EUR für kombinierte Gebäude- und Einrichtungsschäden.

Praxistipp: Bei einem Großbrand sind solche Schadenssummen allerdings schnell erreicht, man sollte sich also die Bedingungen für einen Unterversicherungsverzicht genau ansehen.

Häufig wird die Schadenhöhe auch prozentual gedeckelt, d.h. es wird auf die Überprüfung einer Unterversicherung verzichtet, wenn der Sachschaden z.B. 10% der Versicherungssumme nicht übersteigt.

Allerdings sind die Prämien üblicherweise bei solchen Verträgen deutlich höher als bei einer „normalen“ Inhaltsversicherung, denn niemand nimmt zusätzliche Risiken „einfach so“ in Kauf.

Kann man das Problem durch „Hochrechnen“ mit Preissteigerungsraten lösen?

Auch wenn wir keine Juristen sind, so müssen wir antworten: Es kommt darauf an…

Um Versicherungswerte hochzurechnen, werden gern die Preistabellen des Statistischen Bundesamtes, Fachserie 17 Reihe 2, genommen. Was häufig übersehen wird: Alle diese Preisangaben und deren Steigerungsraten betreffen immer das lieferfertige Erzeugnis ab Werk. Immer.

Das heißt: Bei allen diesen Indizes sind Fracht, Verpackung und Montage und deren Preissteigerungen nicht enthalten. Wenn aber der Montageanteil einer Maschine bei 20% oder mehr liegt, dann erzeugt das erhebliche Unschärfen, denn die Montagekosten entwickeln sich preislich oft deutlich anders als die reinen Herstellungskosten einer Maschine.

Zwar gibt es durchaus in der Preistabelle die Position 610: Reparatur, Instandhaltung und Installation von Maschinen mit eigenem Preissteigerungsindex. Die korrekte Anwendung erfordert aber viel Erfahrung und Wissen und wird daher meistens einfach unterlassen.

Bei elektronikversicherten Anlagen und Geräten gibt es eigene Preisreihen – hier wird zwischen Elektronik und Technik getrennt. Darüber hinaus arbeiten einige Versicherungsunternehmen mit speziellen eigenen Branchen-Indizes.

Wir haben uns in den vergangenen Jahrzehnten eine eigene Datenbank mit Indizes aufgebaut, mit deren Hilfe wir die regelmäßige Anpassung der Versicherungswerte für unsere Kunden vornehmen. Diese werden von den Versicherungsunternehmen anerkannt.

Mit den richtigen Indizes und Wertzuschlagsklauseln können Sie also durchaus die Versicherungswerte Ihrer gewerblichen Inhaltsversicherung über viele Jahre richtig anpassen. Wir nennen das „Versicherungswerte pflegen“. Im Übrigen gehört dazu auch unbedingt die Art, wie Ihre Maschinenabgänge heraus- und die Zugänge herein gerechnet werden, denn auch dort lauern – Sie ahnen es – Fallstricke.

Es kommt also darauf an, dass

  • die Versicherungssumme einmal richtig ermittelt wurde
  • dann die Zu- und Abgänge korrekt herein- und herausgerechnet werden
  • und die richtigen Indizes richtig angewendet werden.

Praxistipp: Wenn wir für Sie ein Versicherungswertgutachten erstellt haben, übernehmen wir gegen ein sehr kleines Entgelt die jährliche Pflege Ihrer Versicherungswerte. So haben Sie meistens 5, manchmal sogar bis zu 10 Jahre Ruhe.


Wer ist für die korrekte Versicherungssumme verantwortlich?

Grundsätzlich erst einmal Sie als Versicherungsnehmer.

Unter Umständen könnte auch Ihr Versicherungsmakler mit in der Haftung sein.

Wenn Sie allerdings uns mit der Ermittlung Ihrer Versicherungssumme beauftragt haben, übernehmen wir die Verantwortung für Ihre Versicherungssumme!


Fazit: Versicherungssummen in der gewerblichen Inhaltsversicherung

Mit einer punktgenauen Versicherungssumme sind Sie in jeglicher Hinsicht auf der sicheren Seite, denn im Fall der Fälle haben Sie alle Risiken abgedeckt – und das für viele Jahre. Das heißt, die Investition für eine Wertermittlung sollten Sie den Risiken einer Unterversicherung und den Kosten für zu hohe Versicherungsprämien gegenüberstellen. Bei Unterversicherungsverzichtsklauseln sollten Sie genau bewerten, wieviel Risiko Sie tatsächlich loswerden und was Sie das zusätzlich kostet.

Philip Merker Sachverständiger für Maschinenbewertungen

Philip Merker, MBA

Zertifizierter Sachverständiger für die Bewertung von Maschinen und technischen Anlagen (DIN EN ISO / IEC 17024)

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