Wertzuschläge / Wertzuschlagsklauseln (auch: Wertzuwachsklauseln)
Wertzuschlagsklauseln helfen in der industriellen Sachversicherung, die Versicherungssummen jährlich anzupassen – und zwar immer für die neue Versicherungsperiode.
Üblicherweise werden die Versicherungssummen anhand des jeweiligen Neuwertes der Maschinen und Einrichtungen berechnet. Änderungen am Bestand, Zu- und Abgänge und natürlich die Preisentwicklungen führen dazu, dass der Versicherungswert stetig schwankt. Damit Preisänderungen bei den Neuwerten nicht zur Unter- oder Überversicherung führen, muss der Versicherungsnehmer seine Versicherungssumme ständig an die aktuelle Entwicklung anpassen.
Mit Wertzuschlagsklauseln kann die Anpassung der Versicherungssumme Jahr für Jahr berechnet werden, ohne jedes Mal eine individuelle Bewertung vornehmen zu müssen.
Und das geht so:
Auf Grundlage der aktuellen Neuwerte wird eine Grundsumme für die zu versichernden Sachen berechnet. Die Grundsumme richtet sich nach den Preisen aus dem Jahr 1970, 1980, 2010 oder 2015 (Das bestimmen meistens die Versicherungsunternehmen).
Der Wertzuschlag berechnet sich über Indexzahlen des statistischen Bundesamtes. Die Versicherungssumme ergibt sich also aus der Grundsumme zuzüglich des Wertzuschlags.
Bei Vereinbarung einer Wertzuschlagsklausel haftet die Versicherung im Schadensfall maximal mit der Grundsumme zuzüglich dem doppeltem Wertzuschlag.
Voraussetzung hierfür ist, dass sowohl die Grundsumme als auch der einfache Wertzuschlag durch einen Sachverständigen bemessen wurden.
Die Wertzuschlagsklauseln schützen also auch bis zu einem gewissen Grad vor einer inflationären unterjährigen Preisentwicklung.
Die korrekte Berechnung der Wertzuschläge
Um die Wertzuschläge zu ermitteln, wird üblicherweise auf die Preistabellen des Statistischen Bundesamtes, Fachserie 17 Reihe 2, zurückgegriffen. Für diese Werte werden rund 6.300 Unternehmen nach den aktuellen Preisen von ca. 1.350 Güterarten befragt.
Daraus werden dann die Preissteigerungen von einzelnen gewerblichen Gütern – und zwar vom Magerquark bis zum Sattelschlepper – ermittelt.
Diese Preisangaben und deren Steigerungsraten betreffen aber immer das lieferfertige Erzeugnis ab Werk. Das heißt: Bei diesen Indizes sind Fracht, Verpackung und Montage und deren Preissteigerungen nicht enthalten. Hier kann es zu erheblichen Unschärfen kommen, denn die Montagekosten entwickeln sich preislich oft deutlich anders als die reinen Herstellungskosten einer Maschine. Die korrekte Anwendung der dafür vorgesehenen Position 610 für Reparatur, Instandhaltung und Installation ist kompliziert und wird daher meistens unterlassen.
Für elektronikversicherte Anlagen und Geräte gibt es eigene Preisreihen, da hier zwischen Elektronik und Technik unterschieden wird.
Darüber hinaus arbeiten einige Versicherungsunternehmen mit eigenen Branchen-Indizes. Um also die Versicherungssumme mittels Wertzuschlägen zu ermitteln, müssen die Preisindizes korrekt angewendet werden.
Je unkorrekter die Wertzuschläge ermittelt wurden, je volatiler die Preisschwankungen sind und je länger das letzte Sachverständigengutachten zurückliegt, desto eher sollte die Versicherungssumme für das nächste Versicherungsjahr durch eine neue Bewertung ermittelt werden.
9. Überprüfen Sie, wann Ihre Versicherungssumme das letzte Mal von einem Sachverständigen ermittelt wurde.
10. Rufen Sie uns an (Tel. 0 40 602 13 33).