3. Asset Deal oder Share Deal – Was ist besser?
Ob ein Unternehmenskauf als Asset Deal oder Share Deal durchgeführt werden sollte, hängt immer vom Einzelfall ab. Die Entscheidungskriterien sind vielfältig und betreffen steuerliche Überlegungen, praktische und rechtliche Erwägungen oder Haftungsfragen.
Wir geben ein paar Beispiele:
Ist es überhaupt immer möglich, zwischen Asset Deal und Share Deal zu wählen?
- Wenn Sie ein Einzelunternehmen kaufen scheidet ein Share Deal zum Beispiel aus, denn es gibt schlicht keine „Shares“. Ein Einzelunternehmen hat keine eigene Rechtspersönlichkeit und daher auch keine Unternehmensanteile.
- Wenn Sie Anteile an Personengesellschaften kaufen, so sind die steuerlichen Konsequenzen wie bei einem Asset Deal, während zivilrechtlich die Übertragung der Anteile wie bei einem Share Deal erfolgt.
- Planen Sie hingegen eine feindliche Übernahme, so werden Sie Ihr „Target“ (also Ihr Zielunternehmen) sicher nicht auf den Verkauf seiner Assets ansprechen wollen. Ein Asset Deal ist höchstwahrscheinlich nicht möglich.
- Auch im Falle einer Insolvenz mag ein Share Deal zwar möglich, aber selten sinnvoll sein. Vielmehr geht es darum, die werthaltigen Vermögensgegenstände herauszulösen.
Wie hoch fällt die Steuer aus?
Asset Deal und Share Deal haben höchst unterschiedliche steuerliche Konsequenzen. Diese hängen nicht nur von der gewählten Struktur ab, sondern auch davon, auf welcher Seite Sie stehen (Käufer oder Verkäufer) und den ganz individuellen Umständen der Beteiligten.
In Bezug auf Käufer-Verkäufer gilt in der Regel „Des einen Freud, des anderen Leid.“
Hier einige Aspekte, die es zu bedenken gilt:
- Als Käufer können Sie bei einem Asset Deal das abnutzbare Anlagevermögen – also die Gebäude, Maschinen, Anlagen, Fahrzeuge, aber auch immaterielle Vermögensgegenstände – abschreiben, und zwar auf Basis der aktuellen Verkehrswerte (ein sogenannter „Step-Up“). Diese Möglichkeit gibt es beim Erwerb eines Unternehmensanteils nicht. Hierauf kommen wir im Detail zurück.
- Für den Verkäufer einer Kapitalgesellschaft der den Asset Deal wählt stellt sich das Problem, dass der Transfer des Kaufpreises aus der „leeren“ Unternehmenshülle höhere Steuerzahlungen nach sich zieht (Gewerbesteuer, Körperschaftssteuer, Abgeltungssteuer) als wenn er etwa GmbH-Anteile verkaufen würde.
- Anders sieht es jedoch aus, wenn Verlustvorträge vorhanden sind.
- Sind Immobilien mit im Korb, so führt der Asset Deal zur Grunderwerbsteuerpflicht, während der Share Deal Gestaltungsmöglichkeiten eröffnet.
Tatsächlich gibt es unzählige Meter an Literatur zu dem Thema und viele hervorragende Experten investieren viel Arbeit, die Transaktionen ihrer Mandanten entsprechend zu optimieren. Die Besten unter ihnen denken sogar bereits beim Kauf eines Unternehmens über Strukturen nach, die für einen späteren Verkauf vorteilhaft sind!
Lässt sich sicherstellen, dass beim Asset Deal auch wirklich alle Assets mitgehen, die mitgehen sollen?
Es gilt der sogenannte Bestimmtheitsgrundsatz: Nur die Wirtschaftsgüter, die im Kaufvertrag hinreichend konkret bestimmt werden, werden auch verkauft. Wenn etwas „vergessen wurde“ so müssen Sie neu verhandeln – und das wird gerne teuer.
Auch ein Unsicherheitsfaktor sind Verträge mit Dritten, die übernommen werden sollen. Damit das gelingt müssen die Dritten nämlich zustimmen.
Eine Ausnahme hiervon wiederum sind Arbeitsverträge, die unter bestimmten Voraussetzungen „automatisch“ übergehen. Auch hier sollte im Vorfeld gründlich geprüft werden, ob das so gewollt ist.
Und wie lässt sich beim Share Deal ausschließen, dass kein fauler Apfel im Korb liegt?
- Zum Beispiel können nicht identifizierte Verbindlichkeiten und Altlasten zu Haftungsrisiken für den Käufer führen.
- Auch kommt es vor, dass Vertragspartner des zu verkaufenden Unternehmens sich außerordentliche Kündigungsrechte vorbehalten haben, sollte der Gesellschafter wechseln. So stehen Sie womöglich ohne den wichtigsten Geschäftspartner da.
Sie haben jetzt vielleicht einen kleinen Eindruck davon, wie komplex die Entscheidung für eine Transaktionsstruktur sein kann.
Gehen wir im Folgenden davon aus, dass Sie als Käufer diesen Prozess bereits hinter sich haben und eine Entscheidung zu Gunsten eines Asset Deals getroffen wurde.
Als ein wichtiges Motiv für den Asset Deal hatten wir die Möglichkeit identifiziert, einen Step-Up durchzuführen.
Nochmal zu Erinnerung:
Ein Step-Up bedeutet, dass die erworbenen (abnutzbaren) Vermögensgegenstände neu bewertet und auf Basis dieser Neubewertung abgeschrieben werden. Sofern die Verkehrswerte höher als die aktuellen Buchwerte sind, ergibt sich zusätzliches Abschreibungspotential. Zusätzliches Abschreibungspotential ergibt sich auch aus der Möglichkeit, den nach der Neubewertung der Assets verbleibenden Firmenwert abzuschreiben.
Diese Möglichkeiten eröffnen sich nicht beim Share Deal. Hier werden einfach die alten Abschreibungspläne innerhalb des übernommenen Unternehmens fortgeführt.
Interessant ist die Frage, wie genau die Neubewertung der Wirtschaftsgüter erfolgt und wie der Kaufpreis auf die einzelnen Assets verteilt wird. Denn auch dabei gibt es weitere Gestaltungsmöglichkeiten, die zu höheren oder niedrigeren Steuerzahlungen führen können.
Da das der Part ist, mit dem wir in unserer Bewertungspraxis sehr häufig zu tun haben, wollen wir einmal genauer hinschauen.