Finanzierung von Maschinen und Anlagen
Bei der Finanzierung von Maschinen, Anlagen helfen Ihnen Finanzierungs- und Beleihungswertgutachten, welche den komplexen Anforderungen Ihrer Finanzierungspartner genügen.
Unsere Finanzierungsgutachten weisen daher neben den Verkehrswerten auch die Neuwerte Ihrer Assets aus.
Verkehrswertgutachten für die Finanzierung von Maschinen
Die Verkehrswerte sind Grundlage für den Beleihungswert und die Ermittlung stiller Reserven und können Ihnen somit unmittelbar finanzielle Spielräume verschaffen. Sie dienen darüber hinaus zum anderen als Argumentations- und Verhandlungshilfe bei Gesprächen mit Ihren Banken und Geldgebern und können Ihnen zu besseren Konditionen verhelfen, denn die Werthaltigkeit Ihrer Assets beeinflusst Ihr Rating, Ihre Bonität und damit Ihre Finanzierungskonditionen. Das heißt, die Verkehrswerte Ihrer Maschinen sind Grundlage
- für „klassische“ Bankkredite, wenn Maschinen und Anlagen als Sicherheiten dienen
- für die Bewertung der Assets beim Leasing (Sale and Lease Back)
- zur Bewertung stiller Reserven und deren Aufdeckung
- zur Verbesserung von Bilanzkennzahlen, des Ratings und damit der Konditionen
Beleihungswertgutachten gem. Basel III
Aufgrund der Vorschriften der EU-Verordnung EU Nr. 575/2013 (CRR, Basel III) sind Banken verpflichtet, einen ausreichenden Versicherungsschutz für die als Sicherheiten dienenden Assets zu verlangen.
Das heißt, die als Sicherheiten akzeptierten Maschinen müssen ausreichend gegen Schäden versichert sein und der Versicherungsschutz ist regelmäßig zu überwachen.
Daher enthalten unsere Finanzierungsgutachten neben dem Verkehrswert auch den Neuwert (bzw. Versicherungswert) der Maschinen und Anlagen.
Wir bieten wir als Service an, jährlich mit Hilfe der Zu- und Abgänge die Versicherungssummen zu überprüfen und diese direkt an Ihre Bank zu übermitteln. Damit ist die fortlaufende Überwachung und die richtige Versicherungssumme sichergestellt.
Mit den von uns ausgewiesenen Versicherungssummen, Neu- und Verkehrswerten können Sie einen ausreichend hohen Versicherungsschutz gewährleisten – ohne sich hierbei jedoch zu hohe Prämien aufzubürden. Ihre Bank wiederum kommt damit als Finanzierer der Maschinen den Anforderungen gem. Basel III nach.
Unsere Finanzierungsgutachten enthalten eine Einschätzung über die Drittverwendungsfähigkeit des Maschinenparks und der Marktgängigkeit der Maschinen. Das hilft Banken, die Beleihungswerte und Beleihungsgrenzen der Assets festzusetzen.
Auf einen Blick – Finanzierung von Maschinen und Anlagen
- Ermittlung der Verkehrswerte und Versicherungswerte der Assets
- Überwachung der Versicherungswerte und Meldung an die Bank
- Einschätzung der Drittverwendungsfähigkeit der Maschinen
- Beurteilung der Marktgängigkeit