Gutachter für Maschinen und Anlagen: Wenn ganze Betriebe verlagert werden
Die Verlagerung ganzer Betriebe beruht häufig auf Bauvorhaben der öffentlichen Hand bzw. auf der Umwidmung ganzer Areale im öffentlichen Interesse, wie zum Beispiel im Vorfeld der Entstehung der Hamburger Hafen-City.
Unsere Auftraggeber sind dementsprechend zumeist Kommunen oder bundes- bzw. landeseigene Gesellschaften. Aber auch private Bauherren und -gesellschaften beauftragen uns als Gutachter, die Kosten für die Verlagerung von Betrieben zu ermitteln und entsprechende Verlagerungsgutachten für die Maschinen, Anlagen und Betriebseinrichtungen zu erstellen.
Neben der Bewertung der betroffenen Unternehmen ermitteln wir als Gutachter für Maschinen und Anlagen die Kosten der Verlagerung, da es vielfach auch um die Zahlung von Entschädigungen geht.
Im Falle einer anstehenden Verlagerung eines ganzen Betriebes oder von Betriebsteilen erstellen wir Gutachten über die zu verlagernden Maschinen und Betriebe nach dem Entschädigungssgesetz.
Unsere Gutachten beinhalten die folgenden, zu berücksichtigenden Kosten:
- Neu- und Zeitwerte der nicht verlagerungsfähigen Anlagegüter
- De- und Remontage der verlagerungsfähigen Anlagen und Maschinen
- Transportkosten der zu verlagernden Anlagen und Aufwändungen für die Wiederinbetriebnahme der Anlagen
- Kosten für den Produktionsausfall durch die Betriebsunterbrechung während der Verlagerung
Mit diesem Gutachten erhalten Sie einen umfassenden und verlässlichen Überblick über die bei der Betriebsverlagerung entstehenden Kosten sowie die damit einhergehenden finanziellen und versicherungstechnischen Risiken.
Unsere Verlagerungsgutachten sind Grundlage für faire Entschädigungszahlungen.