Gutachten & Bewertungen
Als Sachverständiger für die Bewertung von Maschinen und Anlagen wird man beauftragt, wenn es um die Ermittlung der sogenannten Substanzwerte für das Anlagevermögen im Unternehmen geht. Hierunter fallen Verkehrswerte, Zeitwerte oder Neuwerte. (In unserem Glossar zum Download haben wir Ihnen alle wichtigen Begriffe aus der Maschinenbewertungspraxis zusammengetragen.)
Mit der EU-Zertifizierung nach DIN EN ISO / IEC 17024 oder mit einer öffentlichen Vereidigung ist sichergestellt, dass die Gutachten und Bewertungen des Sachverständigen von Dritten anerkannt werden. Insbesondere folgende Institutionen beauftragen aufgrund gesetzlicher und/oder interner Bestimmungen öffentlich bestellte oder zertifizierte Sachverständige für Maschinen und Anlagen:
- Banken und Finanzinstitute
- das Finanzamt
- Gerichte
- die öffentliche Hand
- Versicherer
- Versicherungsmakler
Im Bereich der industriellen und gewerblichen Sachversicherung brauchen Sie einen Sachverständigen, wenn die Versicherungssumme mittels Wertzuschläge fortgeschrieben wird. Denn dann ist sichergestellt, dass im Schadensfall die ermittelte Versicherungssumme von Ihrer Versicherung anerkannt wird.
Apropos Sachversicherung: Für die korrekte Versicherungssumme ist nicht Ihr Versicherer verantwortlich, sondern Sie als Unternehmen oder/und Ihr Versicherungsmakler. Als Sachverständige nehmen wir Ihnen diese Verantwortung ab, wenn wir Ihre Versicherungswerte ermitteln!
Worin unterscheidet sich die EU-Zertifizierung von der Öffentlich-rechtlichen Vereidigung eines Sachverständigen für Maschinenbewertung?
Die öffentliche Bestellung und Vereidigung wird durch die Handels- bzw. Handwerkskammern vorgenommen.
Die EU-Zertifizierung erfolgt durch die Deutsche Akkreditierungsstelle (bzw. durch von dieser akkreditierten Instituten).
Bei beiden Verfahren muss die besondere Sachkunde nachgewiesen und eine Berufshaftpflichtversicherung vorgelegt werden. Sowohl die fachliche Qualifikation und die persönliche Eignung muss regelmäßig nachgewiesen werden – u. a. durch Weiterbildungsmaßnahmen und Prüfungen.
Da es sich bei dem öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen um eine in Deutschland hoch angesehene aber international weniger bekannte Qualifizierung handelt, stellt die EU-Zertifizierung sozusagen das international bekannte Pendant dar.
Beide Qualifikationen sind absolut gleichwertig.
Im Juli 2021 hat der Gesetzgeber sogar das Bewertungsgesetz angepasst. Mit der Ergänzung ist nunmehr klargestellt, dass Gutachten zertifizierter Sachverständiger nicht nur bei der Finanzverwaltung, sondern auch bei den Finanzgerichten anerkannt werden (hier bezogen zum Nachweis eines niedrigeren gemeinen Wertes bei Grundvermögen).
Wichtig und entscheidend für Sie ist, dass wir als Sachverständige die volle Verantwortung gegenüber Dritten für die von uns vorgenommenen Maschinenbewertungen übernehmen. Wir haben für den Fall der Fälle und zu Ihrer Sicherheit eine – bisher nie in Anspruch genommene – Berufshaftpflicht- und Betriebshaftpflichtversicherungen abgeschlossen.
Sachverständiger für Maschinen im Sachverständigenverfahren
Für uns als Sachverständige für Maschinenbewertungen ist die Abwicklung von versicherten Industrieschäden im Rahmen des Sachverständigenverfahrens ein wichtiges Aufgabengebiet. Das betrifft insbesondere die Sachversicherung (Brandschäden, Leitungswasserschäden, Unwetterkatastrophen), Betriebsunterbrechungsschäden, Waren- und Vorratsschäden in Unternehmen.
Auftraggeber sind Versicherungen, Versicherungsmakler und die betroffenen Unternehmen.
Hier sind es insbesondere die Reputation, die Erfahrungen und Referenzen des Sachverständigen, auf die es den Auftraggebern ankommt.
Über das Sachverständigenverfahren informieren wir Sie ausführlich hier (Schadensabwicklung) und in diesem Beitrag über das Sachverständigenverfahren.
Hochqualifizierte Sachverständige mit technischer Expertise und geschätzte Kollegen finden Sie im Übrigen hier: TES Technische Experten und Sachverständige.