Wertermittlung für Maschinen und Anlagen – Fragen und Antworten

Kein Maschinenpark ist wie der andere und so ist auch die Preissetzung immer individuell und hängt vom Aufwand ab. Der Aufwand wiederum hängt von der Größe und Art des Maschinenparks und der sonstigen Betriebseinrichtungen ab.

Eine riesengroße einzelne Anlage, wie z.B. ein Durchlaufofen für das Brennen von Ziegeln ist natürlich schneller bewertet als 50 Dreh- und Fräsmaschinen – bei gleichem Wert!

Wir können jedoch häufig schon bei einem ersten Telefonat eine ganz grobe Einschätzung vornehmen, wohin die Reise geht. Nach einem – üblicherweise kostenlosen – Erstbesuch in Ihrem Betrieb machen wir Ihnen ein verbindliches Angebot, welches für gewöhnlich nach oben gedeckelt ist. So haben Sie Sicherheit.

Hinzu kommen eventuell Reise- und Übernachtungskosten.

Zuerst einmal kommen wir zu Ihnen und sehen uns Ihren Betrieb an.

Dann klären wir die genaue Aufgabenstellung, mithin das Ziel der Bewertung. Auf dieser Basis schätzen wir Umfang und Kosten und nennen Ihnen den Preis. Üblicherweise vereinbaren wir eine Preisobergrenze, so dass Sie keine Überraschungen erleben.

Nach Auftragserteilung vereinbaren wir einen Besichtigungstermin, wo wir ggf. sämtliche Maschinen und technische Anlagen körperlich aufnehmen – geordnet nach Räumen und Betriebszweck. Benötigte Unterlagen und Informationen geben wir Ihnen auf.

Nach Erhalt der Unterlagen erfolgt die Bewertung der Maschinen. Das Gutachten ist üblicherweise innerhalb von 6-8 Wochen fertig.

Sie erhalten dann einen ersten Entwurf des Gutachtens zur Durchsicht. Sollten sich Änderungswünsche ergeben, besprechen wir diese gemeinsam, bevor wir Ihr Gutachten „stempeln“.

Sie erhalten eine digitale Ausfertigung – auf Wunsch auch in Papierform.

Im Vorfeld einer Bewertung eigentlich keine – wir machen uns gerne vor Ort erst einmal ein Bild! Die Erstbesichtigung um ein Angebot zu erstellen ist übrigens im Allgemeinen kostenlos.

Im Zuge der Bewertung benötigen wir dann ein Exemplar Ihrer Anlagenbuchhaltung, Anschaffungsdaten sowie Anschaffungswerte der Maschinen und Anlagen. Weitere Unterlagen, wie zum Beispiel Leasingverträge oder Maschinenstellpläne, fordern wir bei Bedarf an.

Es gibt viele Anlässe für eine Bewertung Ihrer Maschinen:

  • die Feststellung der Versicherungssumme,
  • die Ermittlung von Beleihungswerten für Kredite und Finanzierungen,
  • um stille Reserven zu beziffern
  • um Finanzkennzahlen zu verbessern
  • fürs Finanzamt bei konzerninternen Verkäufen von Maschinen
  • bei Transaktionen zwischen Privat- und Betriebsvermögen
  • zur Ermittlung von Eröffnungsbilanzwerten
  • bei Firmenübernahmen oder -übergaben (M & A) im Rahmen der Due Diligence
  • bei Unternehmensnachfolgen (Erbschaften, Schenkungen, Verkäufe)
  • wenn sich Unternehmen auseinander dividieren
  • für Entschädigungs- und Ausgleichszahlungen

Eine Bewertung kann dabei viele Zwecke gleichzeitig erfüllen. Hierüber beraten wir Sie auf jeden Fall im Rahmen einer Auftragserteilung.

Wir erstellen

  • Neuwertgutachten, zum Beispiel für die Versicherungssummen
  • Zeitwertgutachten, zum Beispiel für die Steuer
  • Verkehrswertgutachten, zum Beispiel für die Due Diligence
  • Entschädigungsgutachten für Betriebsverlagerungen
  • Schadensgutachten im Rahmen des Sachverständigenverfahrens.
  • Mischformen

Vor Auftragserteilung klären wir mit Ihnen genau, welchen Zweck die Wertermittlung hat und welche Art von Gutachten mit welchen Werten zu erstellen ist.

Wir ermitteln Neuwerte, Zeitwerte, Verkehrswerte, gemeine Werte, Substanzwerte und Liquidationswerte für Maschinen, Anlagen und Betriebseinrichtungen. Welche Werte Sie brauchen, hängt von der Zielsetzung ab und wird von uns vorab genau mit Ihnen geklärt.

Es existieren im Übrigen eine Vielzahl verschiedener Wertbegriffe, deren Abgrenzung und Definition oft uneinheitlich ist. Die wichtigsten Begriffe haben wir Ihnen in einem übersichtlichen Glossar zusammengestellt.

Glossar Wertbegriffe und Definitionen >>

Ja.

Die EU-Zertifizierung als Sachverständige für die Bewertung von Maschinen und technischen Anlagen (DIN EN ISO / IEC 17024) sowie die Gutachten werden von allen staatlichen Stellen, Versicherungen Banken, Gerichten und Finanzämter anerkannt, und zwar international.

Ja.

Die öffentliche Bestellung und Vereidigung wird durch die Handels- bzw. Handwerkskammern vorgenommen.

Die EU-Zertifizierung erfolgt durch die Deutsche Akkreditierungsstelle (bzw. durch von dieser akkreditierten Instituten).

Bei beiden Verfahren muss die besondere Sachkunde nachgewiesen und eine Berufshaftpflichtversicherung vorgelegt werden. Sowohl die fachliche Qualifikation und die persönliche Eignung muss regelmäßig nachgewiesen werden (u. a. durch Weiterbildungsmaßnahmen und Prüfungen).

Da es sich bei dem öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen um eine in Deutschland hoch angesehene aber international weniger bekannte Qualifizierung handelt, stellt die EU-Zertifizierung sozusagen das international bekannte Pendant dar.

Daran, dass Sie ein von einem qualifizierten Sachverständigen gestempeltes und unterschriebenes Gutachten haben!

Aber im Ernst – alleine aufgrund der versicherungsrechtlichen Abgrenzungen zwischen Gebäude und Einrichtung (die nicht immer dem gesunden Menschenverstand folgen) ist es für den Nicht-Spezialisten kaum möglich, die Versicherungssumme korrekt einzuschätzen. Deswegen machen wir das und haften dafür.

Wobei unsere Berufshaftpflicht noch nie in Anspruch genommen wurde – sehr zur Freude unseres Versicherers!

Hier finden Sie unsere Checkliste, die Ihnen zu einer ersten Einschätzung verhilft.

Checkliste Versicherungssumme >>

Das kommt darauf an, wie gut die Zu- und Abgänge nach einer Erstbewertung gepflegt werden. Wenn diese mit verlässlichen Wertzuschlägen der Versicherungssumme zugerechnet werden, dann kann man ohne Probleme fünf Jahre ohne neue Komplettbewertung auskommen – unter Umständen sogar bis zu zehn Jahren.

Übrigens: Für unsere Kunden übernehmen wir als Zusatzservice die jährliche Pflege der Zu- und Abgänge gegen ein sehr geringes Entgelt. Dabei greifen wir auf unsere eigene, über viele Jahrzehnte aufgebaute Datenbank zurück. Unsere Wertzuschläge werden von den Versicherern anerkannt.

Grundsätzlich ist immer der Versicherungsnehmer – also Sie als Unternehmen – für die Versicherungssumme verantwortlich.

Unter Umständen könnte auch Ihr Versicherungsmakler mit in der Haftung sein.

Wenn Sie allerdings uns mit der Ermittlung Ihrer Versicherungssumme beauftragt haben, übernehmen WIR die Verantwortung für Ihre Versicherungssumme!

Natürlich haben wir für den Fall der Fälle sowohl eine Betriebs- wie auch eine Berufshaftpflichtversicherung. Haben wir aber noch nie gebraucht. Raten Sie mal warum!

Eine punktgenaue Versicherungssumme für Ihren Maschinenpark ist unter Risiko/Kosten-Gesichtspunkten meistens tatsächlich das Beste.

Eine zu hohe Versicherungssumme (Überversicherung) kostet gerade in Zeiten steigender Versicherungsprämien schnell viel Geld.

Eine zu niedrige Versicherungssumme (Unterversicherung) ist Risiko. Auch mit einem Unterversicherungsverzicht können Sie dieses nicht zu 100% aushebeln und müssen mit höheren Prämien rechnen.

Wir haben Ihnen hier das Thema einmal ausführlich und mit Zahlenbeispielen dargelegt.

Auf jeden Fall sollten Sie sich mit Ihrem Versicherungsmakler gründlich über die Kosten und Risiken beraten und eine Versicherungswertermittlung, zum Beispiel durch uns, in Betracht ziehen.

Ja – nachdem Sie den Schaden Ihrem Versicherer und ggf. Ihrem Versicherungsmakler gemeldet haben!

Wenn Sie im Rahmen eines Sachverständigenverfahrens einen Sachverständigen brauchen, so rufen Sie uns gern an.

Neben unserer eigenen Expertise können wir Ihnen häufig auch mit Experten anderer Fachrichtungen weiterhelfen.

Katastrophenplan: Was ist im Falle eines Brandschadens im Unternehmen zu tun >>

Das Sachverständigenverfahren ein sehr effizientes, verlässliches und bewährtes Instrument, um Sachschäden in Unternehmen zu regulieren. Es macht Sinn, sich einmal für den “Fall der Fälle” mit den Abläufen und Usancen vertraut zu machen.

Daher haben wir Ihnen hier alles zusammengefasst, was Sie wissen sollten:

Das Sachverständigenverfahren >>

Nein, wir selber können „nur“ Maschinen.

Wir arbeiten jedoch in langer und enger Partnerschaft mit den Immobiliensachverständigen Wagner & Partner zusammen, die auf die Bewertung von Betriebsgebäuden spezialisiert sind (und ebenfalls EU-zertifiziert).

Daher können wir Ihnen Gutachten „aus einem Guss“ über Gebäude und Einrichtung anbieten. Damit entfällt für Sie jede Menge Abstimmungs-, Zuordnungs- und Abgrenzungsaufwand, was meistens Kosten spart – immer jedoch Zeit und Nerven.

Selbstverständlich arbeiten wir auch mit einem von Ihnen vorgeschlagenen Gebäudesachverständigen zusammen.

Selbstverständlich.

Wir bewerten auch Bürostühle, Kaffeemaschinen, Elektrokabel…

Welche Betriebseinrichtungen in die Bewertung aufgenommen werden sollen, hängt vom Bewertungszweck ab. Auch das klären wir vor Auftragserteilung. Insbesondere die Abgrenzung zu Gebäudeteilen ist nicht trivial.

Falsche Abgrenzungen sind übrigens häufig ein Grund für falsche Versicherungssummen.

Reine Desktop-Bewertungen – also ohne den Betrieb gesehen zu haben – bieten wir prinzipiell nicht an. Wir nehmen die Anlagen immer(!) persönlich in Augenschein und übernehmen damit auch die Haftung.

Es ist nicht immer notwendig, alle Maschinen und Anlagen körperlich aufzunehmen. Oft reicht es, den Betrieb zu besichtigen und eine Wertermittlung der Maschinen auf Basis der Anlagenbuchhaltung vorzunehmen.

Sofern wir die Versicherungswerte einmal selbst korrekt ermittelt haben, übernehmen wir für die nächsten Jahre auf Wunsch die Anpassung mittels Wertzuschlägen. In diesem Fall können wir auch die volle Verantwortung für die Versicherungswerte übernehmen – und zwar ohne jedes Jahr eine Besichtigung vornehmen zu müssen!

Wir sind für unsere Kunden in ganz Europa unterwegs, mit dem Schwerpunkt in Deutschland.

Sie können eine Wertermittlung für Ihre Maschinen und Anlagen selbstverständlich auch in englischer Sprache erhalten.

Ihre Frage wurde nicht beantwortet? Sie brauchen weitere Informationen oder wünschen ein Angebot von uns?

Schreiben Sie uns eine E-Mail (Kontakt) oder rufen Sie an (+49 40 602 13 33).