Maschinen finanzieren per Bankkredit
Neue Maschinen finanzieren oder den Maschinenpark beleihen für mehr Wachstum: Unsere Beleihungswertgutachten können Ihnen den Weg für eine Maschinenfinanzierung per Bankkredit ebnen.
Neue Maschinen finanzieren oder den Maschinenpark beleihen für mehr Wachstum: Unsere Beleihungswertgutachten können Ihnen den Weg für eine Maschinenfinanzierung per Bankkredit ebnen.
Für viele Unternehmen war es früher eine Selbstverständlichkeit: Mit einem Kredit der Hausbank Maschinen zu finanzieren oder den gesamten Maschinenpark zu beleihen, um Investitionen, Wachstum und neue Märkte finanziell zu stemmen.
Nicht zuletzt wegen zunehmender Regulierung ist es inzwischen schwer geworden, auf diese einst so verlässliche Finanzierungsform zurückzugreifen. Zwar haben sich bei den Unternehmensfinanzierungen interessante Alternativen etabliert, wie zum Beispiel Leasing oder Mietkauf. Trotzdem gibt es nach wie vor viele gute Gründe, die für einen Bankkredit sprechen: Seien es die Konditionen, die Verlässlichkeit eines vertrauten Ansprechpartners oder die Flexibilität die entsteht, wenn die Bank das Unternehmen und seinen Maschinenpark gut kennt.
Oftmals kommt es Unternehmen jedoch gar nicht mehr in den Sinn, ihre Bank nach klassischen Unternehmensfinanzierungen zu fragen.
Unsere Kunden berichten uns, dass häufig Unsicherheit über die Werthaltigkeit und Beleihbarkeit des Maschinenparks ein Grund für die Zurückhaltung ist. Nun, genau hier können wir helfen, denn wir bewerten seit vielen Jahrzehnten tausende Maschinen jedes Jahr.
Wir erstellen Beleihungswertgutachten, die Ihrer Bank (oder Ihnen als Bank!) eine solide Entscheidungsgrundlage geben, um Maschinen zu finanzieren und zu beleihen und den Anforderungen der Regulierungsbehörden genügen.
1. Für ein Beleihungswertgutachten ermitteln wir zunächst den Verkehrswert Ihrer Maschinen, Anlagen und Einrichtungen.
2. Dann schätzen wir die sogenannte Drittverwendungsfähigkeit ein. Das heißt, wir beurteilen, ob und wie gut Dritte eine Verwendung für diese Maschine hätten. Von der Drittverwendungsfähigkeit hängt ab, wie schnell die Maschine als Sicherheit verwertet werden könnte. Die Bank leitet davon ab, wo die Beleihungsgrenzen für die Assets liegen.
Daher ist also eine CNC-gesteuerte Drehmaschine vom Typ CLX 450 besser (und höher) beleihbar während eine hochindividuelle, spezifisch für sie gefertigte Sondermaschine eher schwer als Sicherheit akzeptiert werden dürfte.
Für marktgängige Maschinen mit guter Drittverwendungsfähigkeit wird üblicherweise eine Beleihungsgrenze von 40% bis 60% angesetzt.
Beim Beleihungswert handelt es sich übrigens um einen Begriff aus der Bankenwelt. Damit wird der Wert einer Sicherheit aus der Sicht des Kreditgebers beziffert, und zwar während der gesamten Laufzeit des Kredites. In unserem Glossar finden Sie die wichtigsten Begriffe und Definitionen aus der Wertermittlungspraxis zusammengestellt.
3. Aufgrund der Vorschriften der EU-Verordnung EU Nr. 575/2013 (CRR, Basel III) sind Banken verpflichtet, einen ausreichenden Versicherungsschutz für die als Sicherheiten dienenden Assets zu verlangen.
Das heißt, die als Sicherheiten akzeptierten Maschinen müssen ausreichend gegen Schäden versichert sein und der Versicherungsschutz ist regelmäßig zu überwachen. Daher enthalten unsere Beleihungswertgutachten für Maschinen neben dem Verkehrswert auch den Neuwert (bzw. Versicherungswert) der Maschinen und Anlagen.
Wir bieten als Service an, jährlich mit Hilfe der Zu- und Abgänge die Versicherungssummen zu überprüfen und diese direkt an Ihre Bank zu übermitteln. Damit ist die fortlaufende Überwachung und die richtige Versicherungssumme sichergestellt.
4. Auf Wunsch erstellen wir Ihnen ein Gesamtgutachten für Ihre Betriebsimmobilien, Maschinen und Einrichtungen – und zwar in Kooperation mit unseren Partnern von Wagner & Partner.
Auf einen Blick – Maschinen finanzieren per Bankkredit auf Basis der Beleihungswerte
- Ermittlung der Verkehrswerte und Versicherungswerte Ihrer Maschinen und Anlagen
- Überwachung der Versicherungswerte und Meldung an die Bank
- Einschätzung der Drittverwendungsfähigkeit der Maschinen
- Beurteilung der Marktgängigkeit
- Erstellung eines Beleihungswertgutachtens auf Basis der Verkehrswerte, der Marktgängigkeit und Drittverwendungsfähigkeit der Maschinen
- Gesamtgutachten Immobilien, Maschinen & Einrichtungen auf Wunsch