Was ist der Substanzwert und wie wird er ermittelt?
Nach dem Bewertungsgesetz (BewG) ist der Substanzwert die Summe der sogenannten gemeinen Werte des Anlagevermögens eines Unternehmens abzüglich der zum Betriebsvermögen gehörenden Schulden.
„Gemeiner Wert“ ist ein Begriff aus dem Steuerrecht und meint mithin den Verkehrswert oder Marktwert eines Vermögensgegenstandes.
Zum Substanzwert eines Unternehmens gelangt man also, indem die Substanz, also das Vermögen eines Unternehmens ermittelt wird.
Hierzu werden die Vermögensgegenstände (also die Immobilien, die Maschinen, die kaufmännische und technische Betriebseinrichtung, die Patente, das Geldvermögen usw. usf.) einzeln mit ihrem Marktwert bewertet und addiert. Davon abgezogen werden Schulden und Rückstellungen.
Während der Substanzwert unterstellt, dass das Unternehmen fortgeführt wird, unterstellt im Gegensatz dazu der Liquidationswert als Spezialfall des Substanzwertes die Zerschlagung des Unternehmens.
In der Unternehmensbewertung gibt der Substanzwert also Auskunft über den Aufwand für die Wiederherstellung des Unternehmens.
Unser Glossar informiert Sie über die wichtigsten Begriffe aus der Bewertungspraxis.