4 Fallstricke bei der Anwendung von Wertzuschlagsklauseln
Man sieht also, dass mit Hilfe von richtig ermittelten Wertzuschlägen die Versicherungssumme ziemlich genau fortgeschrieben werden kann.
Trotzdem lauern ein paar Fallstricke, die es zu umgehen gilt:
1. Versicherungssumme und Wertzuschläge müssen stimmen
Sie als Versicherungsnehmer müssen im Fall der Fälle in nachweisen, dass die Grundsumme und die Wertzuschläge bei Versicherungsbeginn korrekt ermittelt wurden. (Was unmittelbar einleuchtet, denn wenn schon die Basis am Anfang nicht stimmt, wäre ein stimmiges Ergebnis am Ende purer Zufall.)
Die Versicherer sind streng: Nur wenn Wertzuschläge und Versicherungssumme richtig ermittelt wurden, werden die Wertzuschläge im Schadensfall anerkannt.
Wenn Sie uns als Sachverständige damit beauftragen, liegt der Ball bei uns!
Und: Wenn Sie ein Sachverständigengutachten einreichen, so erhalten Sie sogar Schutz in Höhe des doppelten Wertzuschlages.
Das heißt, Ihre Versicherungssumme erhöht sich, ohne dass es Sie zusätzliche Prämie kostet.
So können Sie zum Beispiel „Sprinterprämien“ an Ihren Maschinenlieferanten zahlen und sind vor allem noch besser vor unterjähriger Inflation geschützt.
2. Bestandsveränderungen müssen richtig gepflegt werden
Bestandsveränderungen, also die Zu- und Abgänge, müssen zum einen der Sache nach richtig erfasst werden. Zum anderen müssen Sie aber auch mit den richtigen Wertzuschlägen in die Versicherungssumme eingepflegt werden.
3. Gebäude und Einrichtung müssen korrekt abgegrenzt werden
Wegen der unterschiedlichen Preisentwicklung ist die richtige Abgrenzung zwischen Gebäude und Einrichtung – trotz Summenausgleichs! – wichtig. Falsche Zuordnungen führen zu falschen Versicherungswerten.
Praxistipp: Zum Thema Abgrenzung von Gebäude und Betriebseinrichtung haben wir einen ausführlichen Beitrag geschrieben, den Sie hier finden.
4. Nicht auf die Anlagenbuchhaltung verlassen
Bei Ausbau, Umbau und Erweiterungen sowie nachträglichen Anschaffungen zu bereits bestehenden Anlagen entstehen nachträgliche Herstellungskosten. Steuerlich werden diese aktiviert und den ursprünglichen AK/HK hinzugerechnet. Damit sind sie aber mit einem falschem Anschaffungsjahr erfasst. Das kann beim Hochrechnen auf Basis der Anlagenbuchhaltung zu hohen Versicherungswerten führen.
Sie haben Fragen oder brauchen korrekte Wertzuschläge für Ihre industrielle Sachversicherung? Rufen Sie an, wir freuen uns!