Wie bewertet man Maschinen, Herr Merker?

6. Dezember 2021 von P. Merker

Worum geht es?

Die meisten Menschen die bei uns im Büro anrufen wollen wissen ,was ihre Maschinen und Anlagen wert sind. Das zu beantworten ist unser Job als Sachverständige.

Oft werde ich aber auch gefragt wie ich dabei vorgehe. Und – Hand aufs Herz – ich freue mich darüber denn ich gehöre zu den Menschen, die gern über ihren Job reden (am liebsten bei einer Abendveranstaltung und einem Glas Rotwein).

Wie man also Maschinen bewertet und worauf es dabei ankommt, darum soll es hier gehen.

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Der Bewertungszweck

Bevor wir über Methodik und Wege sprechen muss natürlich erst einmal geklärt werden, welchen Zweck die Bewertung hat. Denn davon hängt ab, welcher Wert bzw. welche Werte zu ermitteln sind. Dann – und wirklich erst dann – macht es Sinn, die Bewertungsmethode zu wählen.

Beginnen wir also mit Schritt 1 und klären:

Wofür wird der Maschinenwert gebraucht?

Die wichtigsten Bewertungsanlässe mit denen wir zu tun haben, sind diese:

  • Versicherungssummen ermitteln (Sachversicherung- bzw. Einrichtungsversicherung für Unternehmen)
  • Finanzierungsbedarf decken (Bankkredite, Sale-und Lease-Back, Fördergelder)
  • Unternehmenstransaktionen durchführen (Verkäufe, Käufe, Due Diligence, M&A)
  • Bilanzwerte ermitteln
  • Uneinigkeiten mit dem Finanzamt beheben (Erbschaft, konzerninterne Transaktionen)
  • Entschädigungen berechnen bei Betriebsverlagerungen (Infrastrukturprojekte)
  • Abschreibungspotentiale heben (Asset Deal)
  • Auseinandersetzungen zwischen Gesellschaftern klären
  • Versicherungsschäden und Schadenshöhen ermitteln

Vom Zweck der Bewertung hängt ab, welche Maschinenwerte wir ermitteln.

Nachdem wir darüber Klarheit haben, kommen wir zu Schritt zwei:

Welcher Maschinenwert ist zu ermitteln?

Grundsätzlich unterscheiden wir in unserer Bewertungspraxis nach Neuwerten und Verkehrswerten, wobei es unzählige Synonyme für diese beiden Begriffe gibt:

Neuwert: Wiederbeschaffungswert, Replacement Value, New Value

Verkehrswert: Marktwert, Zeitwert, gemeiner Wert, Net Asset Value, Fair Value, Market Value

Je nachdem in welcher Branche oder Sphäre man unterwegs ist, trifft man auf andere Begrifflichkeiten.

Wer mehr über die einzelnen Begriffe erfahren möchte, wo diese verwendet werden und was diese ganz genau bezeichnen, dem empfehlen wir unseren Artikel „Wertbegriffe aus der Bewertungspraxis“ und unser Glossar (zum Download).

Auf die meisten Feinheiten und Usancen brauchen wir keine Rücksicht zu nehmen. Vielmehr kommt es in unserer Bewertungspraxis auf den Zusammenhang zwischen Bewertungszweck und Wertansatz an, und der sieht so aus:

Neuwert Verkehrswert
Versicherungswert  
Plausibilisierung des Verkehrswertes  
Due Diligence / Risk Management
Beleihungswerte
Wertansatz für (Eröffnungs)bilanz  
Substanzwerte bei der Unternehmensbewertung  
Grundlage für Steuerbemessungen  
Zeitwerte  

Sonderfälle: Entschädigungen und Schadensersatz

Einen Sonderfall bilden die sogenannten Verlagerungsgutachten. Hier geht es darum die Kosten zu ermitteln, die entstehen, wenn ganze Betriebe verlagert werden. Das passiert zum Beispiel, wenn die öffentliche Hand Infrastrukturprojekte umsetzen möchte und dafür Grundstücke benötigt, die aktuell von Gewerbebetrieben genutzt werden.

Ein prominentes Beispiel ist die Hamburger Hafencity: Dort, wo heute Elbphilharmonie, Maritimes Museum, unzählige neue Wohnungen und schicke Büros die Hamburger Stadtsilhouette prägen, war früher der Standort vieler Gewerbetreibender. Unser Büro hat die Verlagerungskosten für viele dieser Betriebe im Auftrag der Stadt Hamburg ermittelt.

Die Kosten für die Verlagerung werden den Betrieben ersetzt. Es ist also eine Entschädigungssumme, die wir berechnen. Hierzu werden sowohl Neuwerte als auch Verkehrswerte, die Re- und Demontagekosten sowie die Kosten für den Transport benötigt.

Um die Berechnung von Entschädigungen bei solchen Verlagerungen soll es hier aber nicht gehen.

Ein weiteres Extra-Thema sind Schadensgutachten bei Sachschäden, die dann Grundlage für die Erstattung der Sachschäden und des Betriebsunterbrechungsschadens durch die Versicherung sind. Hierzu haben wir bereits Informationen verfasst, und zwar zum Thema „Betriebsunterbrechungsschaden“ und „Sachverständigenverfahren“.

Zusammenfassend kann man also den Bewertungsanlässen folgende, zu ermittelnde Maschinen- und Anlagenwerte zuordnen:

  • Versicherungssummen ermitteln: Neuwerte
  • Finanzierungsbedarf decken: Verkehrswerte, Neuwerte
  • Unternehmenstransaktionen: Verkehrswerte, Neuwerte
  • Bilanzwerte ermitteln: Verkehrswerte
  • Uneinigkeit mit dem Finanzamt: Verkehrswerte
  • Abschreibungspotential heben: Verkehrswerte
  • Auseinandersetzungen: Verkehrswerte

Der Neuwert wird darüber hinaus eigentlich immer benötigt, um ermittelte Verkehrswerte zu plausibilisieren. Und – je nach Ausgangssituation – können oder müssen beide Werte herangezogen werden, um überhaupt einen Anknüpfungspunkt zu haben.

Welche Bedeutung haben die Buchwerte des Anlagevermögens?

Grundsätzlich wenig kümmern wir uns um die Werte, die im Anlagenverzeichnis des Jahresabschlusses nachzuschauen sind (also die Buchwerte) und zwar aus folgenden Gründen:

Die Wertansätze in der Bilanz stimmen mit den tatsächlichen Werten des Anlagevermögens nur selten überein (By the way: Dann bräuchte auch niemand unsere Dienste). Die Wertansätze in der Bilanz entstehen durch Aktivierung der Herstellungs- bzw. Anschaffungskosten und werden dann nach den jeweils geltenden steuerlichen bzw. handelsrechtlichen Regeln auf die Buchwerte abgeschrieben. Diese haben jedoch nur sehr zufällig etwas mit der wirtschaftlichen Realität und der tatsächlichen Abnutzung des Anlagevermögens zu tun.

Die Höhe der steuerlichen AfA etwa ist häufig politisch motiviert: Stichwort Sonder-AfA – die Sie zum Beispiel aktuell ansetzen können, wenn Sie Gewerbeflächen in Mietwohnungen umwandeln. Oder die aktuelle Corona-Afa, die eine geometrisch-degressive Afa auf bewegliches Anlagevermögen, dass 2021 und 2022 gekauft wurde, erlaubt. Und erinnern Sie sich noch an die 50% Sonder-AfA-Ost nach der Wende?

Bei den handelsrechtlichen Abschreibungsmöglichkeiten hingegen hat das Unternehmen die Wahl zwischen verschiedenen Abschreibungsmethoden. Häufig bestimmt die aktuelle Bilanzpolitik des Unternehmens, welche Methodik angewandt wird und damit die Höhe der Buchwerte.

Und ganz ehrlich: Bestimmt haben auch Sie diverse längst abgeschriebene Maschinen und Gerätschaften im Einsatz, die eifrig auch weiterhin ihren Dienst tun.

Trotzdem ist der Anlagenspiegel die erste Unterlage die wir anfordern, wenn wir einen Bewertungsauftrag erhalten, denn die dort verzeichneten Posten dienen uns zur Orientierung und zur Plausibilisierung.

Nachdem wir nun also wissen, welche Werte für welchen Zweck benötigt werden, können wir uns mit der Methodik beschäftigten und beantworten im Schritt drei nun endlich die Frage

Wie man Maschinen bewertet – Die Methodik

Anlagenspiegel

Wie bereits erläutert sehen wir uns als erstes den Anlagenspiegel an, denn er gibt uns eine erste Orientierung über Größe, Alter, Art und Zusammensetzung des Maschinenparks und der Betriebseinrichtungen.

Körperliche Bestandsaufnahme

Als nächstes kommen wir vorbei und schauen uns den Betrieb bzw. die zu bewertenden Maschinen und Einrichtungen an. Wir nennen das „körperliche Bestandsaufnahme“ und das tun wir immer. Ohne Ausnahme.

Eine reine „Schreibtischbewertung“ ohne den Bewertungsgegenstand je gesehen zu haben, ist in unseren Augen nicht möglich. Mit unserem „Stempel“ übernehmen wir die Verantwortung und letztendlich die Haftung für die Korrektheit der ermittelten Werte.

Das kann zum Beispiel im Falle eines Brandschadens existenzentscheidend für ein Unternehmen sein. Nur wenn Sie belegen können, dass Ihre Versicherungssumme stimmt, haben Sie Anspruch auf die volle Entschädigung. Wenn sie mehr über die existentielle Bedeutung der richtigen Versicherungssumme erfahren wollen, so empfehlen wir Ihnen unseren Beitrag zum Thema „Versicherungssumme“.

Letztendlich bezahlen Sie uns, damit sie ruhig schlafen können, ausreichend versichert sind und Ihnen weder vor Gericht noch vorm Finanzamt oder im Schadensfall das Gutachten „um die Ohren fliegt“. Und deshalb schauen wir uns an, was wir bewerten.

Je nachdem welchen Wert wir ermitteln, sind jedoch andere Aspekte bei der „Inaugenscheinnahme“ für uns relevant.

Geht es z. B. um die Ermittlung des Neuwertes für die Versicherung, so interessiert uns vor allem, was alles zum Betrieb gehört, und zwar unabhängig vom rechtlichen Eigentum, sondern gemäß der Versicherungsbedingungen (spätestens hier versagt jeder Anlagenspiegel).

Beim Verkehrswert hingegen interessieren uns der technische Zustand, das Alter, die bisherige Laufleistung, die Wartung, erfolgte Up-Grades usw.

Neuwert bzw. Wiederbeschaffungswert ermitteln

Der Neuwert bzw. Wiederbeschaffungswert ist der Wiederbeschaffungspreis für den Vermögensgegenstand in neuem Zustand, und zwar einschließlich der Nebenkosten für Beschaffung und Montage bis zur Betriebsbereitschaft.

Um zu diesen Werten zu gelangen, haben wir verschiedene Möglichkeiten. Welche wir anwenden, hängt von der Art der Maschine bzw. des Vermögensgegenstandes ab.

1. Erfahrungswerte

Bei sehr typischen, immer wieder anzutreffenden Einrichtungen ohne Besonderheiten kennen wir schlicht die Neupreise (diese Kenntnis ist bei uns Teil der Jobbeschreibung). Das können Sie sich wie bei Ihrem Chefeinkäufer vorstellen – der kennt einfach die Preise am Markt. Typisch sind zum Beispiel Bürostühle und -tische, Drehmaschinen und Schleifmaschinen.

2. Eigene Datensätze

Seit mehr als sechzig Jahren sehen wir jedes Jahr mehrere Dutzend Unternehmen. So unterschiedlich diese sind, so gibt es doch branchenspezifisch – aber auch branchenübergreifend – bestimmte Maschinentypen und Einrichtungen, die immer wieder auftauchen. Wir haben uns im Laufe der Zeit einen enormen Datenbankschatz aufgebaut, auf den wir bei jeder Bewertung zurückgreifen. Besonders wenn wir bereits andere Unternehmen der gleichen Branche bewertet haben, ist das eine wichtige Ressource für unsere Arbeit.

3. Research

Ein ganz wesentlicher Teil unserer Arbeit ist Research. Das heißt, wir sprechen mit Herstellern und recherchieren Preise. Die Schwierigkeit hierbei ist zum einen, die Hersteller zu kennen und ansprechen zu können.

Die zweite Hürde jedoch ist es, bei Maschinen, die in dieser Form nicht mehr hergestellt werden, das entsprechende moderne Pendant zu identifizieren und dessen Wert im Verhältnis zum Wert der „alten“ Maschine zu quantifizieren. Das ist letztendlich immer eine Einzelfallbewertung, deren Plausibilität mit der Begründbarkeit der durch uns getroffenen Annahmen steht und fällt.

Vielleicht kennen Sie das aus anderen Bereichen: Die Arbeit eines Sachverständigen besteht in der Tat zum großen Teil daraus, Annahmen zu treffen und diese so zu plausibilisieren, dass sie für jeden Dritten nachvollziehbar sind.

4. Hochrechnen bzw. Indizieren

Besonders bei Maschinen die selten oder sogar sehr spezifisch sind, bedienen wir uns der Technik des Hochrechnens. Dazu benötigen wir die Anschaffungs- oder Herstellungskosten.

Anschaffungs- und Herstellungskosten

Bei der Ermittlung der Anschaffungs- und Herstellungskosten gilt zu beachten, dass bestimmte Sonderrabatte (Messepreise, Auktionspreise, Notverkäufe) außer acht bleiben müssen. Auch sehr spezifische oder selbst erstellte Anlagen, die möglicherweise über einen längeren Zeitraum erstellt wurden, müssen individuell betrachtet werden.

Im einfachsten Fall können wir die Anschaffungskosten oder Herstellungskosten der Maschine unter Anwendung von Wertzuschlägen hochrechnen. Oft müssen wir die Maschine jedoch gedanklich in Komponenten zerlegen, die dann jeweils mit eigenen Wertzuschlägen indiziert werden. Das ist wichtig, da bestimmte Indizes auch nur für bestimmte Warengruppen gelten. Kompliziert wird es auch, wenn wir es mit Maschinen zu tun haben, die „nicht am Stück“ hergestellt wurden. Dann müssen für einzelne Bauteile und Komponenten Zeitreihen aus unterschiedlichen Jahren herangezogen werden.

Die korrekte Anwendung von Indizes ist tückisch und begrenzt. Wenn Sie mehr darüber erfahren möchten, so lesen diesen Abschnitt dazu.

5. Kalkulation zusammen mit dem Kunden

Bei bestimmten Maschinen und Anlagen, die ganz kundenspezifisch gefertigt sind bzw. vom Unternehmen selbst erstellt wurden, kalkulieren wir den Neuwert auch mal gemeinsam mit dem Kunden und vertiefen uns in die Konstruktionspläne und Kostenaufstellungen. Häufig kombinieren wir das mit dem Hochindizieren einzelner Komponenten und betriebswirtschaftlichen Berechnungen.

Sehr typisch ist diese Herangehensweise bei Prototypen und Start-Ups.

6. Berücksichtigung von Kosten für Lieferung, Fracht, Montage

Wie eingangs erwähnt, umfassen der Neuwert bzw. Wiederbeschaffungswert auch sämtliche Kosten die anfallen, um die Maschine in Betriebsbereitschaft zu versetzen. Dazu gehören die Liefer- und Frachtkosten (was nützt Ihnen die Maschine auf dem Werksgelände Ihres Lieferanten?), Montagekosten und gegebenenfalls Schulungen, aber auch zum Beispiel Fundamente, die gegossen werden müssen.

Diese Kosten können eine Spanne von 1% – für eine einfache Drehmaschine – bis zu über 100% etwa für Petrochemische Anlagen betragen und werden von uns für jede Maschine und Anlage spezifisch kalkuliert.

Verkehrswert bzw. Marktwert ermitteln

Ob nun von Verkehrswerten, Marktwerten, gemeinen Werten oder Fair Values die Rede ist, allen Begriffen liegt die folgende Überlegung zu Grunde, und zwar

dass der Verkehrswert der Preis ist, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr und je nach Beschaffenheit des Wirtschaftsgutes bei einem Verkauf erzielbar wäre. Dabei sind sämtliche preisbeeinflussenden Umstände zu berücksichtigen – nicht jedoch ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse.

So definieren es u.a. das Bewertungsgesetz und das Baugesetz.

Die Herausforderungen bei der Verkehrswertermittlung ist daher anders gelagert als bei der Ermittlung von Wiederbeschaffungswerten. Den nun gilt es, Faktoren wie den individuellen Zustand der Maschine, die Marktgängigkeit bzw. die Drittverwendungsfähigkeit zu bewerten. Darüber hinaus gilt es auch abzuschätzen, welche Rahmenbedingungen die Nachfrage und – damit auch die Verkehrswerte – beeinflussen.

Dazu gehört zum Beispiel, den aktuellen Stand der Technik zu kennen, denn eine Maschine, die technisch nicht mehr „up-to-date“ ist, kann (muss aber nicht!) niedriger bewertet werden.

Auch die aktuell weltweit zu beobachtenden Lieferengpässe beeinflussen die Verkehrswerte vieler Anlagen.

Wie gehen wir nun vor?

1. Research

Auch die Bewertung zu Verkehrswerten beginnt mit ausführlichem Research. Sofern es sich um marktgängige Maschinen handelt, können wir uns bereits einen ersten Überblick über diverse Handelsplattformen im Internet (wie zum Beispiel maschinensucher.de) verschaffen. Diese Informationen ergänzen wir durch Preis-informationen, die wir direkt bei Maschinenhändlern und Auktionatoren einholen. Wir recherchieren also auf möglichst vielen Gebrauchtmärkten mit dem Ziel, eine hinreichend große Menge an Vergleichswerten zu erhalten. Unter den Vergleichsmaschinen sollten sich möglichst viele mit vergleichbarem Wartungszustand und Laufleistung befinden. Das gelingt natürlich selbst bei sehr gängigen Maschinen und Anlagen nur sehr selten, so dass wir die gefundenen Werte eigentlich immer plausibilisieren und absichern müssen.

2. Eigene Datensätze

Hierzu greifen wir auch wieder auf eigene Datensätze und unsere Erfahrung zurück. Meistens können wir aus einmal durch uns belegte Verkehrswerte auch maschinentypübergreifend abschätzen, welche Faktoren die Werte wie beeinflussen. Aber auch für den Fall, dass Maschinen eher selten auf Gebrauchtmärkten auftauchen, geht unser erster Blick in unsere eigenen Daten.

Beurteilung des individuellen Zustandes

Entscheidend sind unsere eigenen Daten, um Maschinen sinnvoll hinsichtlich ihres aktuellen Zustandes zu clustern. Dabei kommt es auf den allgemeinen Wartungs- und Reparaturstatus an, auf die aktuelle Arbeitsqualität und auf den Zustand des Zubehörs an. Anhand unserer Daten können wir Maschinen hinsichtlich dieser Kriterien clustern und so für jede einzelne zu bewertende Maschine den aktuellen Zustand quantifizieren. In der Bewertung schlägt sich das in entsprechenden Zu- und Abschlägen nieder.

3. Zeitwerte ableiten

Im nächsten Schritt schauen wir uns die historischen Anschaffungs- und Herstellungskosten an, leiten daraus Neuwerte ab und kalkulieren die Abnutzung.

Was es bei der Ermittlung der Anschaffungs- und Herstellungskosten zu berücksichtigen gilt und wie wir daraus Neuwerte mittels Indices berechnen hatten wir bereits im Abschnitt Ermittlung der Neuwerte skizziert. Die Vorgehensweise ist analog.

Auch bei den Abschreibungen greifen wir nicht – wie schon erläutert – auf handelsrechtliche oder gar steuerliche Abschreibungsvorschriften zurück, sondern orientieren uns an der wirtschaftlichen Realität.

Die entscheidenden Parameter sind dabei die Restnutzungsdauer, der Restwert und die zu wählende Abschreibungsmethode.

Restnutzungsdauer

Die Restnutzungsdauer ist die Antwort auf die Frage „Wie lange tut sie es noch?“ und hängt von der Gesamtnutzungsdauer und der bisherigen Einsatzzeit ab.

Eine Orientierung bieten die AfA-Tabellen des BMF über die Nutzungsdauer von Anlagegütern, die jedoch unbedingt sachverständigenseits (also unsererseits) im Hinblick auf die tatsächliche Gesamtnutzungsdauer zu plausibilisieren (und gegebenenfalls zu korrigieren!) sind. Der Rest ist dann einfaches Subtrahieren.

Restwert

Ebenfalls Gedanken machen wir uns über einen eventuell verblebenden Restwert einer Maschine am Ende der Nutzung.

Unter dem Restwert verstehen wir den Wert einer Anlage bzw. Maschine, die für ihren ursprünglichen Einsatzzweck nicht mehr genutzt werden kann abzüglich der Kosten, die die Verwertung verursacht. Also zum Beispiel der Schrottpreis abzüglich der Kosten für den Schrotthändler, der die Maschine abholt.

Zu diesem Wert gelangen wir üblicherweise ebenfalls aufgrund von Vergleichsdaten und/oder Händleranfragen.

Abschreibungsmethoden

Grundsätzlich unterscheidet man zwischen linearen und degressiven Abschreibungsmethoden. Bei linearer Abschreibung wird jedes Jahr um den gleichen Betrag gemindert, bei degressiven Methoden ist der Minderungsbetrag am Anfang am höchsten und sinkt dann Jahr für Jahr. Am größten ist dieser Effekt bei einer geometrisch-degressiven Abwertung (im Vergleich zur arithmetisch-degressiven Abwertung).

Wie bewertet man Maschinen: Wertentwicklung bei verschiedenen Abschreibungsmethoden

Wie bewertet man Maschinen: Wertentwicklung bei verschiedenen Abschreibungsmethoden

Üblicherweise verwenden wir degressive Abschreibungsmethoden, da diese dem tatsächlichen Wertverlust einer Maschine am ehesten entsprechen – denn meistens ist dieser in den ersten Jahren der Nutzung am größten. Letztendlich sind wir aber auch hier frei in unserer Wahl, wenn bestimmten Umständen Rechnung getragen werden muss.

Manche Maschinen haben zum Beispiel bereits in dem Moment, in dem sie den  Hof des Produzenten verlassen haben, an Wert verloren. Hier kann bereits ein entsprechender Abschlag vorgenommen werden, bevor mit der eigentlichen Abschreibungsreihe begonnen wird.

Plausibilitätsprüfung

Nun machen wir als letztes den Plausibilitäts-Check und überprüfen, ob die ermittelten Werte (Neuwerte, Verkehrswerte und Vergleichswerte) widerspruchsfrei sind und zueinander passen. Ebenso überprüfen wir die Konsistenz unserer Annahmen und Berechnungen und – na klar – korrigieren gegebenenfalls.

Und wie geht es weiter?

Wir besinnen uns auf den eigentlichen Bewertungszweck und auf den Auftrag, der uns erteilt wurde und erstellen ein entsprechendes Gutachten, welches dann der Versicherung die Versicherungswerte, der Bank die Beleihungswerte, dem Finanzamt die Steuerwerte liefert.

Puh, viel geworden. Wenn wir jetzt bei einer Abendveranstaltung zusammen säßen, wäre die Flasche Rotwein wahrscheinlich leer.

Sehr herzlich,

Ihr Philip Merker

Philip Merker Sachverständiger für Maschinenbewertungen

Philip Merker, MBA

Zertifizierter Sachverständiger für die Bewertung von Maschinen und technischen Anlagen (DIN EN ISO / IEC 17024)

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